Pflicht zum Tragen medizinischer Masken jetzt auch an Grundschulen

Frau Dr. Britta Wegmann vom Kreisgesundheitsamt Heinsberg (Leiterin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes) richtet sich mit dem heutigen Schreiben vom 22.02.2021 an alle Schulen im Kreisgebiet:

In Ergänzung zu meiner E-Mail vom letzten Donnerstag (18.2.21) weise ich darauf hin, dass das Tragen medizinischer Masken („OP-Masken“) für Schüler/innen aller Jahrgangsstufen sowie Mitarbeiter/innen von Schulen nicht mehr nur eine Empfehlung des Heinsberger Gesundheitsamtes ist, sondern in der seit heute (22.2.) geltenden Corona-Betreuungsverordnung so festgeschrieben ist:

„§ 1 (3): Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist. [……] Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. […]

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